Unter Arthrose versteht man einen Verlust des Gelenkknorpels, welcher fortschreitet und letztendlich das betroffene Gelenk zerstört. Der Patient bemerkt neben einer Schwellung zunehmende Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einen Kraftverlust. Im fortgeschrittenen Stadium kann es zu einer Deformierung der Finger und der Hand und letztendlich zu einem kompletten Funktionsverlust kommen. Es können alle Knorpel der Hand und des Handgelenks einzeln oder in Kombination betroffen sein.

Eine Arthrose des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose) fällt durch Schmerzen mit Kraftverlust sowie einer behindernden Fehlstellung auf. Nicht selten sind beide Hände betroffen. Die üblichen Ursachen sind ein Gelenkverschleiß durch Überlastung oder ein vorausgegangener Knochenbruch. Abhängig von den Beschwerden des Patienten stehen unterschiedliche Therapiekonzepte zur Verfügung. In der Frühphase der Erkrankung wird eine Schienenbehandlung oder eine Injektionstherapie (Radiosynovthese) empfohlen. Bei einer ausgeprägten Arthrose kommen unterschiedliche Operationstechniken angepasst an den Patienten in Betracht. Diese reichen von der Resektionsarthroplastik über eine Teilversteifung hin bis zu einem Gelenkersatz mittels Sattelgelenksprothese. Allen Operationsverfahren gemein ist eine lange Rekonvaleszenzzeit von etwa 6 Monaten.

An den Fingern kann eine Gelenkzerstörung nach einer Infektion oder einem Knochenbruch auftreten. Als degenerativer und oft auch vererbter Verschleiß der Mittelgelenke ist die Bouchard Arthrose und an den Endgelenken die Heberdeen Arthrose bekannt. Eine Sonderform ist die deformierende Zerstörung der Grundgelenke im Rahmen einer rheumatoiden Arthritis. Als konservative Therapie kommen zunächst entzündungshemmende Medikamente und Injektionen zum Einsatz. Ist die Erkrankung zu weit fortgeschritten, dauernde Schmerzen vorhanden und eine erkennbare Fehlstellung eingetreten, so verbleibt als operative Therapie eine Gelenkversteifung (Arthrodese) oder der Einsatz von Kunstgelenken. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Alter des Patienten sowie seiner funktionellen Bedürfnisse ab und muss von Fall zu Fall entschieden werden.